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Abschaffung Jugendfischereischein

14.02.2025
Ab 01. Januar 2025 Abschaffung Jugendfischreischein

Bademöglichkeit
Sandbucht am Mainufer "Worscht"

Am 01. Januar 2025 tritt das 2. Modernisierungsgesetz (ModG) in Kraft, das u.a. das Bayerische Fischereigesetzt (BayFiG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayGiG) ändert.

Eine aktuelle Fassung finden Sie hier: 

Interessant für Sie: 

Art.47 Abschaffung Jugendfischereischein

Ab dem 01. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne zusätzlichen Schein angeln. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten (Entlastung von Familien und Verwaltung). Mit dem Jugendfischereischein wurde keine fischereiliche Qualifikation nachgewiesen, sodass er entbehrlich ist. 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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