Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Andreas Freiburg
09.01.2025
Hinweis zur Grundsteuerreform 2025
Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich in der KW 2 (ca. 07.-10.01.2025) allen Eigentümern zugestellt. Sollten Eigentümer feststellen, dass die Festsetzungsgrundlagen des Finanzamtes nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, so besteht die Möglichkeit, die Änderungen auf einem vorbereiteten Formblatt ausschließlich dem Finanzamt gegenüber mitzuteilen. Diesen Vordruck haben wir auf unsere gemeindliche Homepage gestellt, wird aber auch in der Kasse zum Abholen bereitgehalten.
Das Formular als Download finden Sie hier.
Nach der Prüfung und Bearbeitung dieser Änderungsanzeigen wird das Finanzamt neue Messbescheide erlassen und diese an die Gemeinde übermitteln. Daraufhin werden durch die Verwaltung die betroffenen Objekte entsprechend korrigiert und neue Bescheide erstellt.
Um inhaltliche Sachfragen (wie z. B. richtiger Eigentümer, Feststellung zur Art des Grundstücks, Bewertungsmaßstäbe u.a.) zu klären, sollten sich die Bürger an die Sachbearbeiter im Finanzamt wenden. Zu diesen Themenbereichen kann in der Gemeindeverwaltung keine Auskunft erteilt werden.
Für alle weitere Fragen (z. B. Bankeinzug, Zustellvertreter) können sich unsere Bürger gerne an die Mitarbeiter in der Kasse wenden.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Gemeinde Collenberg