Wie hoch sind die allgemeinen Grundstückspreise in meiner Gemeinde oder meiner Straße? Wer das wissen will, muss nur ins Internet gehen und die Adresse www.bodenrichtwerte.bayern.de aufrufen. Dort, so teilt das Landratsamt Miltenberg mit, können alle Interessenten durch Eingabe von Gemeinde, Straße und Hausnummer oder Flurnummer kostenlos erfahren, wie hoch der sogenannte Bodenrichtwert für die gewählte Adresse ist.
Der Bodenrichtwert, gemessen in Euro, spiegelt den durchschnittlichen Lagewert eines Quadratmeters Boden wieder, für den im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Der Richtwert, der für Wohnbauland, Mischgebiete und gewerbliche Bauflächen abgeleitet wird, bezieht sich auf die Fläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand, dem sogenannten Bodenrichtwertgrundstück. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Die Richtwerte in bebauten Gebieten wurden mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Im Falle einzelner Grundstücke kann es aufgrund wertbeeinflussender Eigenschaften wie spezieller Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftlicher Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit oder Grundstücksgestalt allerdings zu Abweichungen kommen im Vergleich zum Bodenrichtwertgrundstück. Dies führt in der Regel zu einer Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte laut dem Paragraphen 193 des Baugesetzbuches beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Gutachten über den Verkehrswert von bebauten Grundstücken beantragen.
Unter www.bodenrichtwerte.bayern.de sind diese Werte kostenlos einsehbar und können gegen eine Gebühr von 25,00 Euro pro schriftlicher Einzelauskunft bei der Geschäftsstelle angefordert werden.