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Informationen der Deutschen Rentenversicherung

19.04.2024
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner (2024)

Deutsche Rentenversicherung

Das ändert sich zum 1. Juli 2024 durch das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz:

Ab Juli 2024 wird den Bestandsrentnern, deren Rente zwischen den Jahren 2001 und 2018 begonnen hat, ein Zuschlag gezahlt. Dies gilt auch für Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten,

Die Umsetzung bzw. die genaue Berechnung des Zuschlags, wie im EM-Renten-Bestandverbesserungsgesetz vorgesehen, ist zum 1. Juli 2024 technisch noch nicht möglich.

Es wird daher an alle Berechtigten ab Juli 2024 - getrennt von der Rentenzahlung - ein vereinfachter Zuschlag jeweils Mitte des Monats ausgezahlt. Ab Dezember 2025 soll der berechnete Zuschlag mit der laufenden Rente ausgezahlt werden. Das Gesetz für diese Übergangslösung ist noch im Gesetzgebungsverfahren (Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung).

Genauere Information und einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie hier:

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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