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Wichtige Änderung bei Ausweisdokumenten für Kinder!

24.10.2023
Wichtige Änderung bei Ausweisdokumenten für Kinder!

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Wir möchten Sie drauf aufmerksam machen, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 (vgl. Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes) abgeschafft wurde.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass.

Der Kinderreisepass wurde abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie, dass sich daher die Bearbeitungszeit wesentlich verlängert (4 Wochen), da die Dokumente alle von der Bundesdruckerei erstellt werden. 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Landratsamt MIL

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